AGB-Verkauf

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Fa. Raimund Hofmann GmbH

 

§1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AVB) gelten für alle Verträge, die wir (Raimund Hofmann GmbH, Kreuzstraße 11, 97892 Kreuzwertheim) mit Unternehmen (nachfolgend „ „Käufer“) über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen, abschließen. Wir verkaufen ausschließlich an Käufer, die Unternehmer (§ 14 BGB),  juristische Personen des öffentlichen Rechts oder  öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen , ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers wie auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.  Sofern zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag oder zusätzliche Vereinbarungen bestehen, gehen diese Regelungen im Falle von Widersprüchen den Bestimmungen dieser AVB vor. Diese AVB gelten insoweit ergänzend.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentationen und Bewerbungen unserer Artikel stellen kein verbindliches Angebot durch uns dar. Erst die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches wir annehmen können. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(2) Die Annahme durch uns erfolgt , indem wir dem Käufer eine Annahmebestätigung in Textform (z.B. Fax oder E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Annahmebestätigung beim Käufer maßgeblich ist, oder indem wir dem Käufer die bestellte Ware zur Verfügung stellen, wobei insoweit der Zugang zu der Ware beim Käufer maßgeblich ist, oder indem wir den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.

(3) Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nehmen wir das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten oder Erhöhung von Steuern (insbes. Mehrwertsteuer) für Lieferungen, die mindestens 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Eine solche Erhöhung wird dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt. Ist der Käufer hiermit nicht einverstanden, steht ihm ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht zu.

(5) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB).

§3 Lieferbedingungen

(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Sollte eine Versendung in mehreren Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet.

(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern keine Lieferfrist vereinbart wird, beträgt die Lieferfrist 4 Wochen ab Vertragsschluss. Bei den Lieferfristen handelt es sich, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, um keine festen Termine im Sinne eines Fixtermins gemäß § 376 HGB, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich als solche bezeichnet.

(3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(4) Wird ein schriftlich von uns vereinbarter Liefertermin überschritten, hat der Käufer das Recht, im Falle des fruchtlosen Ablaufs einer uns gesetzten angemessenen Frist durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

§4 Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Milíkovská, 349 01 Stříbro, Tschechien, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 50,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

(4) Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versand- und Lieferkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb von Deutschland können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Käufer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

(3) Der Kaufpreis ist soweit nichts anders vereinbart sofort fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(6) Die Abtretung einer Forderung gegen uns bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

(7) Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

(8) Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Käufers mit fälligen uns zustehenden Forderungen aufzurechnen.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf nach Buchstabe (c) unten befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§7 Widerrufsrecht

Ist ein Vertrag über den Erwerb einer Ware zustande gekommen, ist der Widerruf des Vertrags ausgeschlossen.

§8 Mängelansprüche des Käufers

(1) Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:

(2) Wir haften nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach ihrer Ablieferung auf offen erkennbare Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich zu informieren. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung von dem Käufer schriftlich anzuzeigen. Fehlmengen und Falschlieferungen gelten nicht als versteckte Mängel. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(3) Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, so ist der Kunde zunächst nur berechtigt, von uns im Wege der Nacherfüllung die Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehenden Transport- und sonstigen Kosten werden von uns getragen.

§9 Sonstige Haftung

(1) Wir haften nur für die Schäden, grob fahrlässig oder vorsätzlich, verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf; aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

(2) Soweit es sich bei den gelieferten Waren um Lebensmittel handelt, sind diese entsprechend den mitgeteilten Spezifikationen zu transportieren und lagern. Verstößt der Käufer hiergegen kann dieser keine Ansprüche für Schäden und Verschlechterungen herleiten, die auf dessen Verstoß beruhen.

§10 Verjährung

Mängelansprüche des Kunden gegenüber uns verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom uns beruhen.

§11 Urheberrechte

Uns stehen an allen Bildern und Texten, die mit unseren Waren veröffentlicht werden, Urheberrechte zu. Eine Verwendung der Bilder und Texte durch den Kunden ist ohne die ausdrückliche Zustimmung durch uns nicht gestattet.

§12 Datenschutz

Die vom Käufer angegebenen personenbezogenen Daten werden bei uns gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung verwendet. Alle vorliegenden Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DS-GVO, behandelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter https://hofmann-gewuerze.de/de/datenschutzerklaerung-hofmann-gewuerze-gmbh/ entnommen werden.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Die AVB sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB und sämtlichen anderen Rechtsbeziehungen zum Käufer) sind die Gerichte im Gerichtsbezirk des OLG Bamberg ausschließlich zuständig. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Soweit die Regelung der AVB unwirksam oder undurchführbar sind, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, diese AVB ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen unserer Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.